
Seit dem 1. Juli 2026 können Apotheken assistierte Telemedizin anbieten und abrechnen. Doch mit einem Computer, einer Kamera und einem Zugang zur Videosprechstunde allein ist es nicht getan. Entscheidend ist, dass alle medizinischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen zuverlässig zusammenspielen.
Die Pharmazeutische Zeitung greift diese zentrale Erkenntnis in ihrem aktuellen Beitrag „Was Apotheken bei aTM beachten müssen“ auf. Grundlage ist das von MEDIVISE herausgegebene Whitepaper zur sicheren Umsetzung der assistierten Telemedizin in Apotheken.
Assistierte Telemedizin ist ein Versorgungsprozess
Von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen über eine gegebenenfalls erforderliche strukturierte Ersteinschätzung und die Videosprechstunde bis zur Dokumentation und Abrechnung umfasst die assistierte Telemedizin mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
Apotheken stellen damit nicht lediglich Technik bereit. Sie schaffen einen unterstützten, wohnortnahen Zugang zur ärztlichen Versorgung. Dafür müssen die Abläufe sicher, nachvollziehbar und im Apothekenalltag praktikabel organisiert sein.
Patientensicherheit beginnt vor der Videosprechstunde
Nicht jedes gesundheitliche Anliegen eignet sich für eine telemedizinische Behandlung. Manche Beschwerden erfordern eine körperliche Untersuchung, andere können auf einen akuten Notfall hinweisen.
Die strukturierte Ersteinschätzung ist deshalb ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Sie erfolgt nicht als freie medizinische Beurteilung durch das Apothekenteam, sondern mithilfe eines standardisierten elektronischen Systems. Ergibt die Ersteinschätzung, dass eine Videosprechstunde nicht geeignet ist, muss die Patientin oder der Patient in eine passende Versorgungsstruktur weitergeleitet werden.
Freie Arztwahl muss praktisch möglich bleiben
Ein weiterer Schwerpunkt des PZ-Beitrags ist die freie Arztwahl. Apotheken dürfen Patientinnen und Patienten nicht in ein geschlossenes oder wirtschaftlich motiviertes ärztliches Modell lenken.
Telemedizinische Lösungen sollten deshalb unterschiedliche ärztliche Partner und zertifizierte Videodienstanbieter einbinden können. Partneroffenheit ist damit nicht nur eine technische Eigenschaft, sondern eine wichtige Voraussetzung für eine tragfähige Versorgungsstruktur.
Klare Rollen und geschützte Daten
Auch die Verantwortlichkeiten müssen eindeutig geregelt sein: Die Apotheke verantwortet ihren Beitrag zum Assistenzprozess. Die medizinische Behandlung, Diagnose und Verordnung bleiben vollständig in ärztlicher Verantwortung. Dienstleister stellen die erforderliche technische Infrastruktur bereit.
Hinzu kommen hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Dazu gehören ein geschützter und akustisch geeigneter Raum, eine vom regulären Apothekennetz getrennte technische Umgebung, geregelte Zugriffsrechte sowie die zuverlässige Löschung versichertenbezogener Daten nach der Nutzung.
Entscheidend ist die Umsetzung im Alltag
Assistierte Telemedizin kann Apotheken als wohnortnahe Anlaufstelle im Gesundheitswesen stärken. Dafür muss die neue Leistung jedoch in bestehende Abläufe integriert werden. Eingewiesene Mitarbeitende, klare Zuständigkeiten, verlässliche Dokumentation, eine beherrschbare Abrechnung und erreichbarer Support sind ebenso wichtig wie die technische Ausstattung.
Der vollständige Beitrag der Pharmazeutischen Zeitung:
Was Apotheken bei aTM beachten müssen
Das zugrunde liegende Whitepaper verbindet die Perspektiven aus Medizin, Recht und Apothekenpraxis und kann kostenlos angefordert werden:
Whitepaper „Assistierte Telemedizin in Apotheken sicher umsetzen“